Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist als Entscheidungsfeld im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten ökonomisch von allerhöchster Bedeutung, und das in jedem Unternehmen.
Die Gesundheit der Beschäftigten stellt eine zentrale Voraussetzung für deren Leistungsfähigkeit
im Sinne der betrieblichen Ziele dar.
Gesundheitsschäden führen betriebswirtschaftlich insbesondere zu krankheitsbedingten Kosten in Gestalt der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und der Minderung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit.
All diese krankheitsbedingten Kosten und Fehlzeiten müssen in Ihrem Unternehmen kompensiert werden,
obwohl diese Unfälle in ca. 60 – 80 % aller Fälle vermeidbar wären,
wenn Sicherheitsregeln eingehalten und die Beschäftigten geschult und motiviert würden.
Beratung und Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz
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