Der Hersteller oder Importeur einer Maschine oder eines Produktes, welches im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft, eingeführt bzw. in Betrieb genommen werden soll, muss aufgrund der Maschinenrichtlinie (MsR),
der Niederspannungsrichtlinie (NsR), der Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit (EMVR)
und anderer Richtlinien bestimmte Unterlagen bereithalten
und sein Produkt nach eingehender Prüfung entsprechend kennzeichnen.
Dies setzt voraus, dass er eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung für seine Maschine
erstellt hat damit er eine Konformitätserklärung oder Einbauerklärung ausstellen kann.
Die EG – Maschinenrichtlinie nimmt sie als Hersteller oder eventuell auch den Projektleiter, welcher die Konformitätserklärung oder Einbauerklärung unterschrieben hat in die Pflicht.
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nach der Maschinenrichtlinie
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