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Pandemieplanung

 

Jeder Betrieb kann von einer Pandemie betroffen sein, da seine Mitarbeiter/innen krank werden können

oder aus anderen Gründen fehlen.

 

Rohstoffe und Dienstleistungen für die eigene Produktion können ausbleiben. Es kann sein, dass fertige Produkte nicht mehr verlangt oder abgeholt bzw. die eigenen Dienstleistungen nicht mehr nachgefragt werden.

 

Bei schweren Pandemien erkranken bis zu 25 % der Bevölkerung.

Insgesamt können bei einer Pandemie bis zu 40 % der Belegschaft eines Unternehmens durch Krankheit und Betreuungsaufgaben ausfallen.

 

Gravierende Einschränkungen oder Betriebsunterbrüche können die Folge sein.

 

Die Planung erfordert eine Analyse der innerbetrieblichen Funktionen.

 

Im Rahmen eines Maßnahmenkataloges werden die wichtigsten Prozesse und Produkte sichergestellt (Priorisierung/ Posteriorisierung), potentiell exponiertes Personal (z. B. Führungskräfte) identifiziert und die für den Betrieb unentbehrlichen Funktionen (Schlüsselfunktionen) definiert.

Allfällige Lücken werden erkannt und geschlossen.

 

In der Regel kann ein Betrieb nicht einfach stillgelegt werden, wenn viele Mitarbeiter fehlen.

 

Es kann Bereiche und Prozesse geben, die ohne Unterbrechung weitergehen müssen oder höchstens für kurze Zeit unterbrochen werden können. Diese Bereiche oder Unterbrechungszeitspannen festzulegen, die Mitarbeitenden zu benennen, welche die Kernprozesse fortführen, ihre Stellvertreter zu bezeichnen, die im Krankheitsfall einspringen, dies alles ist Bestandteil eines betrieblichen Pandemieplans.

 

Während der Pandemie muss die Betreuung der Restbelegschaft sichergestellt werden, und dies unter erschwerten Bedingungen. Die Pandemieplanung soll dem Betrieb eine Hilfestellung geben, wie verfahren und welche Aspekte bedacht werden sollten.    

 

Betriebe beschäftigen nicht nur eigenes Personal. Eine Reihe von Leistungen wird durch Personal anderer Arbeitgeber erbracht. Weiterhin kann entliehenes Personal eingesetzt werden.

Auch dieses Personal muss in die Überlegungen einbezogen werden. Leistungen für den Betrieb können außerhalb des Betriebs von anderen Firmen erbracht werden (Outsourcing).

Über deren Absichten sollte man sich auch vergewissern. Umgekehrt können für andere Betriebe Leistungen erbracht werden, die auch während einer Pandemiephase garantiert werden müssen.

 

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Leistungen. Kontaktieren Sie uns unter +49 170 9 33 66 36 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.