Eine Verladeanweisung dient der rechtskonformen Umsetzung der zurzeit geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung für die Maschinen, Produkte, Ladeeinheiten, Packstücke und Versandstücke.
Die richtige Anwendung der Ladungssicherung gemäß dem Stand der Technik unter Berücksichtigung
der VDI 2700 ff und der DIN EN 12195 ff zur Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen
wird mit dieser Verladeanweisung gefordert.
Diese dient dazu den Transport sicher zu gestalten, damit Unfälle oder Gefährdungen Dritter
durch nicht sachgerechte Ladungssicherung vermieden werden.
Die Verladeanweisung gilt für alle zu verladenen Maschinen, Produkte Ladeeinheiten, Packstücke und Versandstücke und für alle an der Verladung und dem Transport beteiligten Personen.
Deshalb sind auch alle Personen für eine sachgerechte Ladungssicherung verantwortlich.
Das bedeutet, dass der Verlader, der Absender, der Fahrer, der Fahrzeughalter und der Frachtführer die Pflicht haben für eine sachgerechte Ladungssicherung Sorge zu tragen.
Die zur Verladung eingesetzten Arbeitsmittel (z.B. Stapler, Ladekräne, usw.), die zum Transport verwendeten Fahrzeuge (LKW, Transporter, usw.), die Arbeitsmittel zur Ladungssicherung (z.B. Zurrgurte, usw.)
und die angewandten Verfahren zur Ladungssicherung müssen den bestehenden Regeln der Technik,
den Gesetzen und Normen entsprechen und dürfen keine Beschädigungen oder Mängel aufweisen.